Der zentrale Kontrahent

Unsere Technikserie soll Ihnen einen kleinen Einblick hinter die Kulissen eines Börsensystems bieten. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Konzept des "Zentralen Kontrahenten".

Die Idee des "Zentralen Kontrahenten" (englisch: "Central Counterparty", Abkürzung CCP, auch in der deutschsprachigen Literatur gebräuchlich) stammt ursprünglich von den Terminbörsen, dort ist eine derartige Stelle Standard. Ein CCP ist eine Einrichtung, die zwischen den Käufer und den Verkäufer geschaltet wird und als Vertragspartner für jeden der Beiden dient. Der Vertrag kommt nicht mehr direkt zwischen Käufer und Verkäufer zustande, sondern wird in zwei Verträge zerlegt: Einen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und CCP und einen weiteren zwischen CCP und Käufer, die Liefer- bzw. Zahlungsverpflichtungen gehen entsprechend auf den CCP über. Dieses Prinzip ist im folgenden Bild dargestellt.

Zentraler Kontrahent

Der erste Kassa Markt, an dem eine derartige Einrichtung eingeführt wurde, war die London Stock Exchange (LSE). Im Jahr 2001 übernahm das "London Clearing House" die CCP Funktion. Die Deutsche Börse nahm die Einführung eines solchen zentralen Kontrahenten für den deutschen Markt im März 2003 vor, die Wertpapiere müssen dazu bei Clearstream Banking AG Frankfurt verwahrt sein.

Die Verwendung eines zentralen Kontrahenten hat mehrere Vorteile:

  • Das Risiko wird für jeden der Handelspartner reduziert, da der CCP mit sehr großem Kapital und einem Sicherungsfonds ausgestattet ist. Das Insolvenzrisiko geht jeweils auf den CCP über und schützt die beiden eigentlichen Vertragspartner. Dies macht das Handelsrisiko für beide Firmen berechenbarer, als es bei direkten Verträgen der Fall ist. Damit werden auch die Geldsicherheiten, die Handelsteilnehmer zur Sicherung ihrer Geschäfte vorhalten müssen, reduziert.

  • Der Käufer und der Verkäufer bleiben füreinander jeweils anonym, nur dem CCP sind die Identitäten der Vertragspartner zur Abwicklung des Geschäftes bekannt. Eine Bekanntgabe der Kontrahentendaten an die Vertragspartner erfolgt nicht.

  • Innerhalb der Organisation des zentralen Kontrahenten findet das sogenannte "Settlement Netting" statt, dies bedeutet eine gegenseitige interne Aufrechnung aller anstehenden Vorgänge und damit eine Reduzierung der Verpflichtungen nach außen (siehe untenstehende Abbildung). Für die Deutsche Börse wird damit gerechnet, dass 80 Prozent oder mehr aller Transaktionen wegfallen werden.

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